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BGH, 12.10.1951 - 2 StR 393/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1952, 151
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52
Rechtsmittel
Die wesentliche Bedeutung einer Aussage richtet sich ausschliesslich nach deren Inhalt und nicht, wie das Landgericht meint, nach deren Beweiswert (BGH Urt vom 4. Oktober 1951 - 3 StR 160/51 - und Urt vom 12. Oktober 1951 - 2 StR 393/51). - BGH, 09.12.1952 - 2 StR 196/52
Rechtsmittel
Sollte das Landgericht die Frau S. jedoch mit Rücksicht auf ihre Person unvereidigt gelassen haben - die Revision behauptet, die Zeugin habe sich in Widersprüche verwickelt -, so hätte es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (3 StR 160/51 NJW 1952, 74 und 2 StR 393/51 NJW 1952, 151) den Begriff der "wesentlichen Bedeutung" der Aussage im Sinne des § 61 Nr. 3 StPO ebenfalls verkannt. - BAG, 09.09.1980 - 6 AZR 627/78 Auf ihre Verletzung kann die Revision nicht gestützt werden (…vgl. Stein-Jonas-Pohle, 19. Aufl., 1972, § 376 ZPO Anm. III 2 und BGH, Urteil vom 12. Oktober 1951, NJW 1952, 151 [152]).